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705_1988 AT

705. Verordnung: Änderung der Fleischhygieneverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 705. Verordnung: Änderung der Fleischhygieneverordnung

Auf Grund des § 38 des Fleischuntersuchungsgesetzes,

BGBl. Nr. 522/1982, wird verordnet

Artikel I

Die Fleischhygieneverordnung, BGBl. Nr. 280/

1983, wird wie folgt geändert

§ 41 Abs. 2 lautet

„(2) Bauliche Veränderungen, die Errichtung

und der Umbau von Anlagen sowie die Anschaffung

neuer Fahrzeuge haben bis zum 31. Dezember

1990 zu erfolgen, sofern in der Zwischenzeit durch

andere geeignete Maßnahmen und besondere Sorgfalt

dem § 5 Abs. 1 entsprochen wird."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1989 in

Kraft.

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