Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
704_1996 AT

704. Verordnung: Änderung des Düngemittel-Gebührentarifs

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 704. Verordnung: Änderung des Düngemittel-Gebührentarifs

Auf Grund des § 18 Abs. 2 des Düngemittelgesetzes 1994, BGBl. Nr. 513, wird verordnet

Der Düngemittel-Gebührentarif, BGBl. Nr. 1009/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. Nr. 876/1995, wird wie folgt geändert

1. § 2 Abs. 1 lautet

„(1) Ein Punkt der in der Anlage und in § 1 Abs. 2 genannten Gebühren entspricht einem Betrag von

13,60 S.“

2. Der bisherige Text des § 5 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und dem § 5 Abs. 1 wird folgender

Abs. 2 angefügt

„(2) § 2 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 704/1996 tritt mit 1. Jänner 1997 in

Kraft.“

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →