704_1996
AT
704. Verordnung: Änderung des Düngemittel-Gebührentarifs
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 704. Verordnung: Änderung des Düngemittel-Gebührentarifs
Auf Grund des § 18 Abs. 2 des Düngemittelgesetzes 1994, BGBl. Nr. 513, wird verordnet
Der Düngemittel-Gebührentarif, BGBl. Nr. 1009/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung
BGBl. Nr. 876/1995, wird wie folgt geändert
1. § 2 Abs. 1 lautet
„(1) Ein Punkt der in der Anlage und in § 1 Abs. 2 genannten Gebühren entspricht einem Betrag von
13,60 S.“
2. Der bisherige Text des § 5 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und dem § 5 Abs. 1 wird folgender
Abs. 2 angefügt
„(2) § 2 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 704/1996 tritt mit 1. Jänner 1997 in
Kraft.“