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703_1996 AT

703. Verordnung: Änderung des Futtermittel-Gebührentarifs

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 703. Verordnung: Änderung des Futtermittel-Gebührentarifs

Auf Grund des § 30 Abs. 2 in Verbindung mit dem § 25 des Futtermittelgesetzes, FMG 1993, BGBl.

Nr. 905, wird verordnet

Der Futtermittel-Gebührentarif, BGBl. Nr. 275/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl.

Nr. 874/1995, wird wie folgt geändert

1. § 2 Abs. 1 lautet

„(1) Ein Punkt der in der Anlage 1 und in § 1 Abs. 2 angeführten Gebühren entspricht einem Betrag

von 13,60 S.“

2. Dem § 5 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt

„(3) § 2 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 703/1996 tritt mit 1. Jänner 1997 in

Kraft.“

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