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703_1992 AT

703. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 703. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (BGBl. Nr. 327/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 664/1988) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde

Finnland ................16. September 1991

Liechtenstein.............22. Mai 1991

Malta...................26. März 1991

Schweiz.................25. April 1991

Slowenien............... 2. Juli 1992

Tschechoslowakei.........26. März 1991

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Ministerkomitee des Europarats auf seiner 480. Tagung der Ministerdelegierten vereinbart, daß die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien nicht mehr als Vertragspartei des Zusatzprotokolls zu betrachten ist.

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