703. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (BGBl. Nr. 327/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 664/1988) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde
Finnland ................16. September 1991
Liechtenstein.............22. Mai 1991
Malta...................26. März 1991
Schweiz.................25. April 1991
Slowenien............... 2. Juli 1992
Tschechoslowakei.........26. März 1991
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Ministerkomitee des Europarats auf seiner 480. Tagung der Ministerdelegierten vereinbart, daß die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien nicht mehr als Vertragspartei des Zusatzprotokolls zu betrachten ist.