703. Verordnung: Änderung der Studienordnung Doktoratsstudium Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Bundesgesetzes über sozial- und
wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen,
BGBl. Nr. 57/1983, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. Nr. 470/1990, in Verbindung
mit dem Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz,
BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. Nr. 369/1990, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft
und Forschung vom 26. Juli 1988 über die
Studienordnung für das Studium zur Erwerbung
des Doktorats der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
(Studienordnung Doktoratsstudium Sozial-
und Wirtschaftswissenschaften), BGBl.
Nr. 456/1988, wird wie folgt geändert
§ 5 Abs. 2 lautet
„(2) Das Thema der Dissertation ist allen
Diplomprüfungsfächern und den im Rahmen der
zweiten Diplomprüfung vorgesehenen Vorprüfungsfächern
der im Bundesgesetz über sozial- und
wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen,
BGBl. Nr. 57/1983, geregelten Studienrichtungen
zu entnehmen, sofern diese Fächer
1. an der Universität durch einen Ordentlichen
oder Außerordentlichen Universitätsprofessor,
einen emeritierten Universitätsprofessor, Honorarprofessor
oder Universitätsdozenten vertreten
sind und
2. in einem der auf Grund des Bundesgesetzes
über sozial- und wirtschaftswissenschaftliche
Studienrichtungen, BGBl. Nr. 57/1983, an der
betreffenden Universität in Kraft stehenden
Studienpläne aufscheinen."