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703_1990 AT

703. Verordnung: Änderung der Studienordnung Doktoratsstudium Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 703. Verordnung: Änderung der Studienordnung Doktoratsstudium Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

Auf Grund des Bundesgesetzes über sozial- und

wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen,

BGBl. Nr. 57/1983, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 470/1990, in Verbindung

mit dem Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz,

BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 369/1990, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft

und Forschung vom 26. Juli 1988 über die

Studienordnung für das Studium zur Erwerbung

des Doktorats der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

(Studienordnung Doktoratsstudium Sozial-

und Wirtschaftswissenschaften), BGBl.

Nr. 456/1988, wird wie folgt geändert

§ 5 Abs. 2 lautet

„(2) Das Thema der Dissertation ist allen

Diplomprüfungsfächern und den im Rahmen der

zweiten Diplomprüfung vorgesehenen Vorprüfungsfächern

der im Bundesgesetz über sozial- und

wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen,

BGBl. Nr. 57/1983, geregelten Studienrichtungen

zu entnehmen, sofern diese Fächer

1. an der Universität durch einen Ordentlichen

oder Außerordentlichen Universitätsprofessor,

einen emeritierten Universitätsprofessor, Honorarprofessor

oder Universitätsdozenten vertreten

sind und

2. in einem der auf Grund des Bundesgesetzes

über sozial- und wirtschaftswissenschaftliche

Studienrichtungen, BGBl. Nr. 57/1983, an der

betreffenden Universität in Kraft stehenden

Studienpläne aufscheinen."

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