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703_1986 AT

703. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über Jute und Juteprodukte 1982

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 703. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über Jute und Juteprodukte 1982

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat Polen am 26. August 1986

seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Übereinkommen

über Jute und Juteprodukte 1982

(BGBl. Nr. 32/1986) hinterlegt.

Durch diesen Beitritt ist das Übereinkommen

gemäß seinem Art. 40 Abs. 1 am 26. August 1986

definitiv in Kraft getreten.

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