701_1986
AT
701. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Personenbeförderung dienen und des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 701. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Personenbeförderung dienen und des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen
1986_701_0 701. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Personenbeförderung dienen und des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen haben die Niederlande am
1. August 1986 ihre Ratifikationsurkunde zum
Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen,
die der internationalen Personenbeförderung
dienen, und zum Abkommen über die
Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen
Warenbeförderung dienen (BGBl.
Nr. 270/1962, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 200/1970), hinterlegt.