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701_1986 AT

701. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Personenbeförderung dienen und des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 701. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Personenbeförderung dienen und des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen haben die Niederlande am

1. August 1986 ihre Ratifikationsurkunde zum

Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen,

die der internationalen Personenbeförderung

dienen, und zum Abkommen über die

Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen

Warenbeförderung dienen (BGBl.

Nr. 270/1962, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 200/1970), hinterlegt.

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