6_1984
AT
6. Verordnung: Änderung der Seen- und Fluß-Verkehrsordnung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 6. Verordnung: Änderung der Seen- und Fluß-Verkehrsordnung
Auf Grund des § 17 des Schiffahrtspolizeigesetzes,
BGBl. Nr. 91/1971, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 103/1979 und 386/1983 wird
verordnet
Die Seen- und Fluß-Verkehrsordnung, BGBl.
Nr. 163/1979, wird wie folgt geändert
1. § 35 Abs. 1 hat zu lauten
„(1) Die Schiffsführer und die Führer von
Schwimmkörpern haben unbeschadet der anderen
Vorschriften dieser Verordnung die Anordnungen
zu befolgen, die durch Schiffahrtszeichen nach
Abs. 2 kundgemacht werden."
2. In der Anlage 2 ist nach dem Zeichen A 4 das
Zeichen A 5 einzufügen
3. In der Anlage 2 erhalten die Zeichen A 5 bis
A 12 die Bezeichnung A 6 bis A 13.
4. In der Anlage 2 ist nach dem Zeichen E 8 das
Zeichen E 9 einzufügen
5. In der Anlage 2 erhält das Zeichen E 9 die
Bezeichnung E 10.