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6_1984 AT

6. Verordnung: Änderung der Seen- und Fluß-Verkehrsordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 6. Verordnung: Änderung der Seen- und Fluß-Verkehrsordnung

Auf Grund des § 17 des Schiffahrtspolizeigesetzes,

BGBl. Nr. 91/1971, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 103/1979 und 386/1983 wird

verordnet

Die Seen- und Fluß-Verkehrsordnung, BGBl.

Nr. 163/1979, wird wie folgt geändert

1. § 35 Abs. 1 hat zu lauten

„(1) Die Schiffsführer und die Führer von

Schwimmkörpern haben unbeschadet der anderen

Vorschriften dieser Verordnung die Anordnungen

zu befolgen, die durch Schiffahrtszeichen nach

Abs. 2 kundgemacht werden."

2. In der Anlage 2 ist nach dem Zeichen A 4 das

Zeichen A 5 einzufügen

3. In der Anlage 2 erhalten die Zeichen A 5 bis

A 12 die Bezeichnung A 6 bis A 13.

4. In der Anlage 2 ist nach dem Zeichen E 8 das

Zeichen E 9 einzufügen

5. In der Anlage 2 erhält das Zeichen E 9 die

Bezeichnung E 10.

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