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6_1958 AT

6. Kundmachung: Beitritt des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland zu der Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und der Kunst.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 6. Kundmachung: Beitritt des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland zu der Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und der Kunst.

Nach einer Mitteilung der Regierung der

Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 15. November

1957 ist das Vereinigte Königreich von

Großbritannien und Nordirland der Berner

Übereinkunft zum Schutze von Werken der

Literatur und der Kunst vom 9. September 1886

in der in Brüssel am 26. Juni 1948 revidierten

Fassung (BGBl. Nr. 183/1953) beigetreten.

Gemäß Art. 25 ist dieser Beitritt am 15. Dezember

1957 in Kraft getreten.

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