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6_1952 AT

6. Bundesgesetz: Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft in Linz, Harrachstraße 16 und 16a, an das Land Oberösterreich.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 6. Bundesgesetz: Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft in Linz, Harrachstraße 16 und 16a, an das Land Oberösterreich.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Das Bundesministerium für Finanzen ist

ermächtigt, die bundeseigene Liegenschaft EZ. 562

der KG. Linz, bestehend aus den Parzellen

Nr. B 947/1 Garten, Nr. 945 Bauarea (Haus in

der Harrachstraße 16), Nr. 946/2 Bauarea (Haus

in der Harrachstraße 16 a) und Nr. 947/2 Bauarea,

samt allem Zubehör zu veräußern.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

wird das Bundesministerium für Finanzen betraut.

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