69_1973
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69. Beschluß Nr. 19/1972 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 69. Beschluß Nr. 19/1972 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation
1973_69_0 69. Beschluß Nr. 19/1972 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation
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(Übersetzung)
ABÄNDERUNG DER BEILAGE I ZU ANHANG
B DES ÜBEREINKOMMENS HINSICHTLICH
DER POSITION ex 29.35
DER RAT hat,
gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
1. Der Beschluß des Rates Nr. 4/1968 Verlautbart unter BGBl. Nr. 247/1968 und
Nr. 424/1968 , der
einen neuen ursprungsbegründenden Verarbeitungsvorgang
für Furfurylalkohol (ex 29.35)
vorgesehen hat, bleibt bis 31. März 1973 in
Kraft.
2. Der Generalsekretär wird den Text dieses
Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.