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69_1973 AT

69. Beschluß Nr. 19/1972 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 69. Beschluß Nr. 19/1972 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

(Übersetzung)

ABÄNDERUNG DER BEILAGE I ZU ANHANG

B DES ÜBEREINKOMMENS HINSICHTLICH

DER POSITION ex 29.35

DER RAT hat,

gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Der Beschluß des Rates Nr. 4/1968 Verlautbart unter BGBl. Nr. 247/1968 und

Nr. 424/1968 , der

einen neuen ursprungsbegründenden Verarbeitungsvorgang

für Furfurylalkohol (ex 29.35)

vorgesehen hat, bleibt bis 31. März 1973 in

Kraft.

2. Der Generalsekretär wird den Text dieses

Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

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