69. Kundmachung: Ratifikation des Internationalen Übereinkommens zur Vereinheitlichung der Methoden der Untersuchung und Bewertung der Weine durch die Bundesrepublik Deutschland.
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach einer Mitteilung der Französischen Botschaft
in Wien hat die Bundesrepublik Deutschland
das Internationale Übereinkommen zur
Vereinheitlichung der Methoden der Untersuchung
und Bewertung der Weine, BGBl.
Nr. 150/1957, ratifiziert und hat anläßlich der
Hinterlegung der Ratifikationsurkunde folgende
Vorbehaltserklärung abgegeben
„Die Bundesrepublik Deutschland geht bei der
Ratifikation des Internationalen Übereinkommens
zur Vereinheitlichung der Methoden der
Untersuchung und Bewertung der Weine davon
aus, daß ihr Recht unberührt bleibt, jederzeit
Weine, mit der nach der Sachlage gebotenen Sorgfalt
auch nach anderen als den in Anlage A des
Übereinkommens angeführten Methoden zu untersuchen
und die Ergebnisse dieser Untersuchung
den nach der deutschen Gesetzgebung zu treffenden
Maßnahmen zugrunde zu legen."
Die Ratifikation durch die Bundesrepublik
Deutschland ist am 24. Jänner 1960 wirksam geworden.