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69_1960 AT

69. Kundmachung: Ratifikation des Internationalen Übereinkommens zur Vereinheitlichung der Methoden der Untersuchung und Bewertung der Weine durch die Bundesrepublik Deutschland.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 69. Kundmachung: Ratifikation des Internationalen Übereinkommens zur Vereinheitlichung der Methoden der Untersuchung und Bewertung der Weine durch die Bundesrepublik Deutschland.

Nach einer Mitteilung der Französischen Botschaft

in Wien hat die Bundesrepublik Deutschland

das Internationale Übereinkommen zur

Vereinheitlichung der Methoden der Untersuchung

und Bewertung der Weine, BGBl.

Nr. 150/1957, ratifiziert und hat anläßlich der

Hinterlegung der Ratifikationsurkunde folgende

Vorbehaltserklärung abgegeben

„Die Bundesrepublik Deutschland geht bei der

Ratifikation des Internationalen Übereinkommens

zur Vereinheitlichung der Methoden der

Untersuchung und Bewertung der Weine davon

aus, daß ihr Recht unberührt bleibt, jederzeit

Weine, mit der nach der Sachlage gebotenen Sorgfalt

auch nach anderen als den in Anlage A des

Übereinkommens angeführten Methoden zu untersuchen

und die Ergebnisse dieser Untersuchung

den nach der deutschen Gesetzgebung zu treffenden

Maßnahmen zugrunde zu legen."

Die Ratifikation durch die Bundesrepublik

Deutschland ist am 24. Jänner 1960 wirksam geworden.

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