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69_1951 AT

69. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 69. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes

vom 7. Dezember 1920, BGBl. Nr. 33, über das

Bundesgesetzblatt, in der derzeit geltenden

Fassung wird kundgemacht

1. In der Verordnung der Bundesregierung

vom 19. September 1950, BGBl. Nr. 195, über

die Verwaltungsabgaben im allgemeinen, ferner

über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in

den Angelegenheiten der Bundesverwaltung und

über die Art ihrer Einhebung bei den Bundesbehörden

(Bundes-Verwaltungsabgabenverordnung

1950), hat es im Tarif, Tarifpost 33, zu

lauten statt: „Erteilung einer Bewilligung zur

Änderung des Vor- und Zunamens" richtig „Erteilung

einer Bewilligung zur Änderung des Vor- oder

Zunamens".

2. Im Bundesgesetz vom 25. Oktober 1950,

BGBl. Nr. 221, womit das Gehaltsüberleitungsgesetz

abgeändert wird, hat es im Titel und im

Art. I statt „22. Dezember 1946, BGBl. Nr. 22/

1947" jeweils richtig „12. Dezember 1946, BGBl.

Nr. 22/1947" zu lauten.

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