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69_1948 AT

69. Verordnung: Errichtung einer 5. Notarstelle in der Stadt Salzburg.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 69. Verordnung: Errichtung einer 5. Notarstelle in der Stadt Salzburg.

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, R. G. Bl. Nr. 75, wird im Sprengel

des Landesgerichtes Salzburg eine 5. Notarstelle

mit dem Amtssitz in der Stadt Salzburg errichtet.

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