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699_1993 AT

699. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 699. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 512/1993, insbesondere dessen §§ 6 und 96, sowie des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 518/1993, wird — hinsichtlich der Einstufungen in die Lehrverpflichtungsgruppen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler — verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergärtenpädagogik, BGBl. Nr. 514/1992, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 163/1993 wird wie folgt geändert

1. Im § 3 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)" und wird folgender Abs. 2 angefügt

„(2) Die Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 699/1993 tritt mit 1. September 1993 in Kraft."

2. In der Anlage (Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik) Abschnitt I (Allgemeine Bestimmungen) wird nach Z 3 (Unterrichtsplanung) angefügt

„4. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichtes (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation.

Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler und Schülerinnen, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Abweichungen von der Stundentafel können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen unter Beachtung der folgenden Einschränkungen vorgenommen werden

1. Der Pflichtgegenstand „Religion" ist von der autonomen Gestaltung ausgenommen,

2. von den Summen der Wochenstundenzahlen der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen kann in einem Ausmaß von insgesamt höchstens zehn Stunden abgewichen werden,

3. die Summen der Wochenstundenzahlen der praktischen Pflichtgegenstände (Praxis) dürfen nicht unterschritten werden,

4. die in der Stundentafel vorgesehene Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen der fünfjährigen Ausbildung (einschließlich der zusätzlichen Ausbildung zum Erzieher, an Horten) darf nicht überschritten werden,

5. die Gesamtwochenstundenzahl darf nur bei solchen Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen unterschritten werden, deren Gesamtwochenstundenzahl in der Stundentafel mindestens sechs Wochenstunden beträgt und

6. die Summe der Wochenstunden der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen pro Klasse darf 40 Wochenstunden nicht überschreiten.

Im Rahmen der obgenannten Freiräume können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen auch zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen im Ausmaß von bis zu zwei Wochenstunden pro Klasse vorgesehen werden. Weiters können im Rahmen der lehrplanmäßig festgelegten Lehrstoffe Schwerpunkte gesetzt werden, in den verbindlichen Übungen kann darüber hinaus der Unterricht in geblockter Form angeboten werden.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann die Praxis darüber hinaus unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten und der zur Verfügung stehenden Praxis- und Besuchsstätten zum Teil geblockt werden.

Im Bereich der zusätzlichen Ausbildung zum Erzieher an Horten können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen alle oder einzelne Unterrichtsgegenstände dieses Ausbildungsbereiches geblockt oder in seminaristischer Unterrichtsform angeboten werden.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein zusätzlicher Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden. Der Förderunterricht kann in allen Pflichtgegenständen auch geblockt angeboten werden.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen lehrstoffmäßige Schwerpunktsetzungen im Bereich der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen vorgenommen werden oder in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgabe, die Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und

Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Gesichtspunkte von grundsätzlicher Bedeutung

1. Bei der Setzung von Schwerpunkten kommt der Bildungsaufgabe der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik besondere Bedeutung zu.

2. Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schüler sowie Bereiche des späteren Berufsfeldes berücksichtigende Erweiterung zu handeln.

3. Bei der Schaffung von Unterrichtsgegenständen mit interdisziplinärem Charakter (Unterrichtsgegenstände, die Lernfelder mit fachübergreifendem Charakter umfassen, die im Rahmen der sonst angebotenen Unterrichtsgegenstände nicht oder innerhalb eines längeren Zeitraumes nicht systematisch angeboten werden können) ist wegen des gegebenen Zusammenhanges mit bestehenden Unterrichtsgegenständen auf die Vermeidung von Stoffwiederholungen zu achten und sind Entlastungsmöglichkeiten durch eine fächerübergreifende Abstimmung des Lehrstoffangebotes zu nützen.

4. Bei der Schaffung von Unterrichtsgegenständen mit eigenständigem Charakter ist auf das Bildungsziel der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik Bedacht zu nehmen.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten."

3. In der Anlage Abschnitt IV (Stundentafel) wird nach den Worten „Pflichtgegenstände", „Verbindliche Übungen", „Freigegenstände", „Unverbindliche Übungen" und „Förderunterricht" jeweils der Fußnotenverweis ,,6)" und wird nach der Fußnote ,,5)" folgende Fußnote angefügt

,,6) Zur Erlassung schulautonomer Lehrpläne siehe Abschnitt I Z 4."

4. In der Anlage Abschnitt IV lautet die den Pflichtgegenstand „Rechtskunde" betreffende Zeile: „Rechtskunde und Politische Bildung . — — — — 2 2 III"

5. In der Anlage Abschnitt IV lautet die den Pflichtgegenstand „Instrumentalmusik" betreffende Zeile

„Instrumentalunterricht

Gitarre2)...................... 2 1 1 0/1 — 4/5 IV

Flöte2)........................ - 1 1 1/0 — 3/2 IV"

6. In der Anlage Abschnitt IV lautet die den Freigegenstand „Instrumentalmusik" betreffende Zeile

„Instrumentalunterricht

Gitarre........................ — — — — 1 1 IV

Flöte.......................... — — — — 1 1 IV"

7. In der Anlage Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen (Klassen), didaktische Grundsätze) entfallen in den Unterabschnitten A (Pflichtgegenstände), B (Verbindliche Übungen), C (Freigegenstände) und D (Unverbindliche Übungen) jeweils im Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände die die Wochenstundenzahlen enthaltenden Klammerausdrücke nach den die jeweiligen Klassen betreffenden Überschriften.

8. In der Anlage Abschnitt VI Unterabschnitt A lautet die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Rechtskunde"

„RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG"

9. In der Anlage Abschnitt VI Unterabschnitt A lauten im Pflichtgegenstand „Rechtskunde und Politische Bildung" die didaktischen Grundsätze

„Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll Kenntnisse über das politische, kulturelle und wirtschaftliche Geschehen sowie Sachinformationen über deren historische und gesellschaftliche Entstehungsbedingungen und die in ihnen wirkenden Kräfte und Interessen vermitteln. Die Schüler und Schülerinnen sollen die Fähigkeit zum Erkennen politischer, kultureller und wirtschaftlicher Zusammenhänge sowie deren kritischer Beurteilung gewinnen. Darüber hinaus sollen die Schüler und Schülerinnen zur aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenleben motiviert werden.

Der Unterricht soll nicht nur das nötige Wissen in Rechtskunde vermitteln, sondern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer gesellschaftlichen Ordnung wecken. Insbesondere sind dabei jene Themen auszuwählen, die die Grundlage für das berufliche und persönliche Leben des einzelnen bilden.

Aus den angegebenen Rechtsgebieten sind vor allem jene Kapitel auszuwählen und eingehend zu behandeln, die als Grundlage für eine richtige Beurteilung verschiedener Situationen des beruflichen und persönlichen Lebens notwendig sind.

Im Gegenstand Rechtskunde und Politische Bildung sind Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen (insbesondere Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde) nach Möglichkeit auf Grund einer gemeinsamen Planung mit Lehrern und Lehrerinnen anderer Unterrichtsgegenstände herzustellen.

Die einzelnen Stoffgebiete sollen, soweit dies möglich ist, von konkreten Fällen ausgehend so behandelt werden, daß ein systematischer Aufbau gewährleistet ist."

10. In der Anlage Abschnitt VI Unterabschnitt A wird der Pflichtgegenstand „Instrumentalmusik" ersetzt durch folgenden Pflichtgegenstand

„INSTRUMENTALUNTERRICHT Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zu musikalischer Erlebnisfähigkeit führen und Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Auf Grund dessen sollen die angehenden Kindergärtnerinnen und Kindergärtner befähigt werden, den beruflichen Anforderungen zu entsprechen. Innerhalb dieser Bildungsaufgaben sind folgende Lernziele zu berücksichtigen

— Erwerb instrumentaltechnischer Fertigkeiten in Verbindung mit musikalischer Ausdrucksfähigkeit;

— Aneignung musikkundlicher Kenntnisse in ständiger Verbindung mit Musikerziehung;

— kreativer und improvisatorischer Einsatz des Instrumentes;

— eigenständiges Musizieren im Solo- und Ensemblespiel;

— praxisbezogene Verwendung des Instrumentes;

— Erwerb didaktischer Grundlagen der musikalischen Früh- und Jugenderziehung.

Alle genannten Lernziele sollen der persönlichen musikalischen Entfaltungsmöglichkeit dienen und den sicheren Umgang mit dem Instrument in der beruflichen Tätigkeit gewährleisten.

Gitarre Lehrstoff

1. Klasse

Haltung und Stimmen des Instrumentes, Körperhaltung.

Wechselschlag.

Melodiespiel in verschiedenen Lagen; Melodiespiel mit Lagen und Saitenwechsel. Tonleitern

Daumenschlag, Dämpftechnik.

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter Zuhilfenahme von Stimme, Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Gleichzeitiges Singen und Spielen einstimmiger Melodien — zweistimmiges Spiel mit leeren und gegriffenen Saiten.

Blattleseübungen.

Akkordanschlag, Zerlegungen, einfache Schlagtechnik.

Einfache Kadenzen in Dur und Moll. Anleitung zum zielführenden Üben.

Praktische Umsetzung musiktheoretischer Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung und Didaktik/Kindergartenpraxis.

Melodiespiel anhand der Liedsammlung.

Liedbegleitung auch des eigenen Gesanges nach Gehör und nach Noten.

2. Klasse: Haltung.

Tonbildungsübungen. Tonleitern mit Lagenwechsel.

Improvisation und kreatives Gestalten mit dem Instrument.

Anleitung zur Erstellung eines Fingersatzes.

Blattspielübungen.

Festigung der rhythmischen Fähigkeiten.

Erweiterte Kadenzen in Dur und Moll.

Barregriff, Anwendung des Kapodasters.

Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, in verschiedenen Techniken nach Gehör und nach Noten.

Vor-, Zwischen- und Nachspiele.

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Flöte und Didaktik/Kindergartenpraxis; leichte Etüden; leichte Sololiteratur, die sich auch am Interessenbereich der Schüler orientiert.

Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten. Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Flöte und Didaktik/Kindergartenpraxis.

Transponieren von Melodie und Begleitung in Tonarten, die der Kinderstimme entsprechen.

Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, in verschiedenen Techniken, nach Gehör und nach Noten.

Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Anleitung zum solistischen Einsatz des Instrumentes im Kindergarten.

3. Klasse: Haltung.

Tonbildungsübungen. Bindetechnik. Lagenwechsel. Barregriffübungen.

Improvisation und kreatives Gestalten. Blattspielübungen.

Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, in verschiedenen Tonarten und Tongeschlechtern.

Verwendung von Nebenstufen, Jazz- und Popularmusikakkorden.

Einfache Modulationen. Wechselbässe, Baßdurchgänge.

Einfache Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Flöte und Didaktik/Kindergartenpraxis sowie Didaktik der Horterziehung/Hortpraxis.

Selbständiges Finden von Liedbegleitungen mit verschiedenen Anschlagsarten, besonders in Tonarten, die der Kinderstimme entsprechen.

Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Solistischer Einsatz des Instrumentes im Kindergarten sowie im Hort.

4. Klasse: Technische Übungen. Bindungen. Barregriff. Anschlagsarten. Lagenwechsel. Tonbildung. Verzierungen.

Begleitung von Volks-, Kunst- und Popularmusik, gegebenenfalls Einbeziehung von E-Gitarre und E-Baß.

Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Kammermusik und Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis

Liedbegleitung mit Wechselbaß, Baßdurchgang und unter Verwendung von Nebenstufen auch aus dem Popularmusikbereich anhand der Liedsammlung.

Transponieren.

Gestalten von Vor-, Zwischen und Nachspielen.

Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern.

Solistischer Einsatz des Instrumentes in Kindergarten und Hort.

Flöte

(Blockflöte oder Bambusflöte; A. Blockflöte

Lehrstoff

2. Klasse

Übungen zu Haltung, Atmung, Tonbildung und Artikulation.

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte; allenfalls einschließlich der Überblastöne.

Intonationsübungen.

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.

Improvisation im Bereich der Pentatonik. Transponieren nach Gehör und nach Noten. Blattspielübungen.

Solo- und Ensemblespiel leichter Literatur, auch mit anderen Instrumenten.

Anleitung zum zielführenden Üben. Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik und Kindergartenpraxis.

Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Gehör und nach Noten.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

3. Klasse

Erlernen einer 2. Flöte (Quintabstand).

Übungen zu Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung. Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne.

Intonationsübungen.

Tonleitern und Akkordzerlegungen.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Spiel nach Gehör und nach Noten.

Blattspielübungen.

Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) mittleren Schwierigkeitsgrades aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre und Didaktik/ Kindergartenpraxis sowie Didaktik der Horterziehung/Hortpraxis.

Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Solistischer Einsatz des Instrumentes im Kindergarten und im Hort.

4. Klasse

Technische Übungen zu Atmung, Tonbildung, Intonation und Artikulation, zu Verzierungen und Griffverbindungen.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte. Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis

Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem Popularmusikbereich anhand der Liedsammlung.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Solistischer Einsatz des Instrumentes im Kindergarten und im Hort.

B. Bambusflöte Lehrstoff

2. Klasse

Bau einer Sopran- oder Altbambusflöte oder Weiterverwendung bzw. Fertigstellung der im Freigegenstand Instrumentenbau gebauten Bambusflöte.

Übung zu Haltung, Atmung, Tonbildung und Artikulation.

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte, gemäß dem Bauvorgang; allenfalls einschließlich der Überblastöne.

Intonationsübungen.

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel in der Gruppe.

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter Verwendung von Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.

Improvisation im Bereich der Pentatonik. Transponieren nach Gehör und nach Noten. Blattspielübungen.

Solo- und Ensemblespiel leichter Literatur, auch mit anderen Instrumenten.

Anleitung zum zielführenden Üben. Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik und Kindergartenpraxis.

Einsatz des Instrumentes in der Kindergartenarbeit.

Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Gehör und nach Noten.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

3. Klasse

Bauen und Erlernen einer 2. Bambusflöte (Quintabstand).

Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von kleinen Schäden..

Übungen zu Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung. Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne.

Intonationsübungen.

Tonleitern und Akkordzerlegungen.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

Praxisorientiertes Spiel nach Gehör und nach Noten.

Transponieren nach Gehör und nach Noten. Vor-, Zwischen- und Nachspiele. Blattspielübungen.

Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten, allenfalls Bau einer weiteren Bambusflöte.

Einfache Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen (Originalliteratur und Bearbeitungen), auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre und Didaktik/ Kindergartenpraxis sowie Didaktik der Horterziehung/Hortpraxis.

Einsatz des Instrumentes in der Kindergarten- und Hortpraxis.

Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Gestalten von Vor-, Zwischen und Nachspielen.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Solistischer Einsatz des Instrumentes im Kindergarten und im Hort.

4. Klasse

Bauen und Spielen weiterer Bambusflöten nach Bedarf.

Genaue Kenntnisse zum Beheben von Schäden.

Technische Übungen zu Atmung, Tonbildung, Intonation, Artikulation, zu Verzierungen und Griffverbindungen.

Variieren von Liedern für Kinder und Jugendliche.

Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf den Einsatz in der Kindergarten- und Hortpraxis.

Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis

Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem Popularmusikbereich, anhand der Liedsammlung.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Solistischer Einsatz des Instrumentes in Kindergarten und Hort.

Didaktische Grundsätze

Der Gruppenunterricht stellt den Instrumentallehrer vor Aufgaben, die besondere didaktische Vorbereitungen erfordern, damit alle Schülerinnen und Schüler der Gruppe ständig am Unterrichtsgeschehen aktiv Anteil nehmen können. Grundsätzlich ist zu vermeiden, daß der Gruppenunterricht als eine verkürzte Form des Einzelunterrichts verstanden wird.

Da das Leistungsniveau bei den einzelnen Schülerinnen und Schülern einer Gruppe nach Maßgabe der Musikalität, der manuellen Geschicklichkeit und der Übungsmöglichkeit meist sehr unterschiedlich ist, sollten möglichst Schülerinnen und Schüler annähernd gleicher Leistungsstufen in einer Gruppe zusammengefaßt werden.

Von Anfang an sind kreatives Gestalten, Improvisation, Gehörbildung, rhythmisches Empfinden und notationsfreies Spiel in Verbindung mit Atmen, Singen und Bewegen zu pflegen. Körper-Rhythmus und andere Instrumente können zur Erarbeitung, Ergänzung und Vertiefung eingesetzt werden. Musikkundliche Kenntnisse sind in der instrumentalen Praxis anzuwenden. Den Schülerinnen und Schülern sind die notwendigen technischen Anleitungen zum eigenständigen Erarbeiten von Spielstücken und Liedbegleitungen und zum improvisatorischen Einsatz des Instrumentes sowie Methoden des selbständigen Übens zu vermitteln. Das Erlernte soll im Musikunterricht sowie im Rahmen der Fest- und Feiergestaltung dargeboten werden.

Die künstlerischen und technischen Möglichkeiten des Instruments sind durch gelegentliches Vorspiel von Werken aus alter und neuer Zeit, auch unter Einsatz technischer Mittler, aufzuzeigen.

Im Interesse eines künstlerisch orientierten Unterrichts und im Hinblick auf die Anforderungen aus der Kindergarten- und Hortpraxis ist ein koordiniertes Vorgehen, insbesondere mit den Unterrichtsgegenständen Musikerziehung, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Didaktik, Kindergarten- und Hortpraxis, Instrumentenbau, Spielmusik und Chorgesang, erforderlich. Besprechungen zur gemeinsamen Unterrichtsplanung sind wünschenswert.

Alle genannten didaktischen Grundsätze sollen es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, das Instrument sowohl berufsspezifisch als auch zur persönlichen Bereicherung einsetzen zu können."

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