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698_1996 AT

698. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn im Bereich der Gemeinden Micheldorf in Oberösterreich und Klaus an der Pyhrnbahn

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 698. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn im Bereich der Gemeinden Micheldorf in Oberösterreich und Klaus an der Pyhrnbahn

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch

BGBl. Nr. 297/1995, wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Micheldorf

in Oberösterreich und Klaus an der Pyhrnbahn wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 22,50, führt in der Folge durch den Kienbergtunnel,

überführt sodann die B 139 Pyhrnpaß Straße, verläuft anschließend durch den Hungerbichltunnel

und bindet bei km 28,00 in den mit BGBl. Nr. 7/1989 verordneten Abschnitt der A 9 Pyhrn Autobahn

ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium

für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den

Gemeinden Micheldorf in Oberösterreich und Klaus an der Pyhrnbahn aufliegenden Planunterlagen im

Maßstab 1 : 2000 zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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