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696_1996 AT

696. Verordnung: Aufhebung der Verordnung betreffend statistische Erhebungen über Rohhäute, Felle und Leder

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 696. Verordnung: Aufhebung der Verordnung betreffend statistische Erhebungen über Rohhäute, Felle und Leder

Auf Grund des § 2 des Bundesgesetzes vom 1. April 1965, BGBl. Nr. 91, über die Bundesstatistik

wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Handel und Wiederaufbau vom 21. Juni 1965, betreffend

statistische Erhebungen über Rohhäute, Felle und Leder (BGBl. Nr. 177/1965) wird aufgehoben.

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