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695_1988 AT

695. Entschließung des Bundespräsidenten über die Übertragung des Rechtes der Ernennung für bestimmte Kategorien von Offizieren des Miliz- oder des Reservestandes an den Bundesminister für Landesverteidigung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 695. Entschließung des Bundespräsidenten über die Übertragung des Rechtes der Ernennung für bestimmte Kategorien von Offizieren des Miliz- oder des Reservestandes an den Bundesminister für Landesverteidigung

Artikel I

Auf Vorschlag der Bundesregierung vom

2. November 1988 übertrage ich gemäß § 7 Abs. 2

des Wehrgesetzes 1978, BGBl. Nr. 150, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 342/1988 dem

Bundesminister für Landesverteidigung das Recht

der Ernennung von Wehrpflichtigen zu Offizieren

des Miliz- oder des Reservestandes bis einschließlich

der Ebene eines Hauptmannes in allen Verwendungen.

Artikel II

Mit dem Inkrafttreten dieser Entschließung tritt

die Entschließung vom 7. Dezember 1984, BGBl.

Nr. 25/1985, über die Übertragung des Rechtes der

Ernennung für bestimmte Kategorien von Reserveoffizieren

an den Bundesminister für Landesverteidigung

außer Kraft.

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