695_1988
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695. Entschließung des Bundespräsidenten über die Übertragung des Rechtes der Ernennung für bestimmte Kategorien von Offizieren des Miliz- oder des Reservestandes an den Bundesminister für Landesverteidigung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 695. Entschließung des Bundespräsidenten über die Übertragung des Rechtes der Ernennung für bestimmte Kategorien von Offizieren des Miliz- oder des Reservestandes an den Bundesminister für Landesverteidigung
1988_695_0 695. Entschließung des Bundespräsidenten über die Übertragung des Rechtes der Ernennung für bestimmte Kategorien von Offizieren des Miliz- oder des Reservestandes an den Bundesminister für Landesverteidigung
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Artikel I
Auf Vorschlag der Bundesregierung vom
2. November 1988 übertrage ich gemäß § 7 Abs. 2
des Wehrgesetzes 1978, BGBl. Nr. 150, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 342/1988 dem
Bundesminister für Landesverteidigung das Recht
der Ernennung von Wehrpflichtigen zu Offizieren
des Miliz- oder des Reservestandes bis einschließlich
der Ebene eines Hauptmannes in allen Verwendungen.
Artikel II
Mit dem Inkrafttreten dieser Entschließung tritt
die Entschließung vom 7. Dezember 1984, BGBl.
Nr. 25/1985, über die Übertragung des Rechtes der
Ernennung für bestimmte Kategorien von Reserveoffizieren
an den Bundesminister für Landesverteidigung
außer Kraft.