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695_1987 AT

695. Verordnung: Bürgschaftsurkunden im gemeinsamen/gemeinschaftlichen Versandverfahren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 695. Verordnung: Bürgschaftsurkunden im gemeinsamen/gemeinschaftlichen Versandverfahren

Auf Grund des § 3 Abs. 2 des Versandverfahren-

Durchführungsgesetzes 1988, BGBl. Nr. 633/1987,

wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Justiz verordnet

Artikel I

Bürgschaftsurkunden betreffend die Gesamtbürgschaft

für mehrere gemeinsame/gemeinschaftliche

Versandverfahren haben dem als Muster I,

Bürgschaftsurkunden betreffend Bürgschaft für ein

einzelnes gemeinsames/gemeinschaftliches Versandverfahren

dem als Muster II und Bürgschaftsurkunden

im Rahmen des Systems der Pauschalbürgschaft

dem als Muster III angeschlossenen

Vordruckmuster zu entsprechen.

Artikel II

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1988 in

Kraft.

(2) Die Verordnung des Bundesministers für

Finanzen vom 16. Dezember 1983, BGBl. Nr. 635/

1983, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. Nr. 354/1986, tritt mit Ablauf des

31. Dezember 1987 außer Kraft.

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