693. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 14 Abs. 4 des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 (ArbIG), BGBl. Nr. 27, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers tur Arbeit und Soziales über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate, BGBl. Nr. 237/1993, wird wie folgt geändert
1. Im § 1 werden die Ausführungen zum 4. und 5. Aufsichtsbezirk durch folgende Ausführungen ersetzt
„4. Aufsichtsbezirk
7., 12., 13., 14. und 15. Wiener Gemeindebezirk; 5. Aufsichtsbezirk
23. Wiener Gemeindebezirk; die Verwaltungsbezirke Brück a. d. Leitha, Mödling und Tulln; das rechts der Donau gelegene Gebiet des Verwaltungsbezirks Wien-Umgebung;"
2. Der Text des § 5 erhält die Bezeichnung „Abs. 1", dem folgender Abs. 2 angefügt wird
„(2) Die Ausführungen in § 1 zum 4. und 5. Aufsichtsbezirk in der Fassung BGBl. Nr 693/1995 treten mit 1. Jänner 1996 in Kraft."