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693_1990 AT

693. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Monochloracetaldehyd, 45% in wäßriger Lösung, in freitragenden Kunststoffgefäßen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 693. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Monochloracetaldehyd, 45% in wäßriger Lösung, in freitragenden Kunststoffgefäßen

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das

Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird

kundgemacht

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister

für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und

dem Bundesminister für Verkehr der Republik

Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die

Beförderung von Monochloracetaldehyd, 45% in

wäßriger Lösung, in freitragenden Kunststoffgefäßen

Kundgemacht in BGBl. Nr. 302/1983 wurde mit Schreiben des Bundesministers für

Verkehr vom 20. August 1990, Zl. A13/

27.20.71(299)/202 Va 90, seitens der Bundesrepublik

Deutschland widerrufen.

Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft

und Verkehr hat den Eingang des Widerrufes

am 30. August 1990 bestätigt; die Vereinbarung ist

demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.

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