Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
693_1987 AT

693. Verordnung: Änderung von allgemeinen Zollsätzen des Zolltarifgesetzes 1988

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 693. Verordnung: Änderung von allgemeinen Zollsätzen des Zolltarifgesetzes 1988

Auf Grund des § 8 Abs. 4 des Zolltarifgesetzes

1988, BGBl. Nr. 155/1987, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten,

soweit es sich um Waren handelt, für die

der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

nach dem Außenhandelsgesetz 1984, BGBl.

Nr. 184, in der jeweils geltenden Fassung zur Erteilung

der Einfuhrbewilligung zuständig ist, auch im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land-

und Forstwirtschaft, verordnet

§ 1. Die nachstehend angeführten Unternummern

des Zolltarifs werden wie folgt geändert

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1988 in

Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →