693_1987
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693. Verordnung: Änderung von allgemeinen Zollsätzen des Zolltarifgesetzes 1988
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 693. Verordnung: Änderung von allgemeinen Zollsätzen des Zolltarifgesetzes 1988
1987_693_0 693. Verordnung: Änderung von allgemeinen Zollsätzen des Zolltarifgesetzes 1988
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Auf Grund des § 8 Abs. 4 des Zolltarifgesetzes
1988, BGBl. Nr. 155/1987, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten,
soweit es sich um Waren handelt, für die
der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
nach dem Außenhandelsgesetz 1984, BGBl.
Nr. 184, in der jeweils geltenden Fassung zur Erteilung
der Einfuhrbewilligung zuständig ist, auch im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, verordnet
§ 1. Die nachstehend angeführten Unternummern
des Zolltarifs werden wie folgt geändert
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1988 in
Kraft.