693_1974
AT
693. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der wohnbaustatistische Erhebungen angeordnet werden
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 693. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der wohnbaustatistische Erhebungen angeordnet werden
1974_693_0 693. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der wohnbaustatistische Erhebungen angeordnet werden
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Auf Grund des § 7 Abs. 7 des Bundesstatistikgesetzes
1965, BGBl. Nr. 91, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Finanzen
verordnet
Die Verordnung vom 17. Dezember 1965,
BGBl. Nr. 3/1966, mit der wohnbaustatistische
Erhebungen angeordnet werden, in der Fassung
der Verordnung BGBl. Nr. 147/1973 wird wie
folgt geändert
Der § 5 Abs. 2 hat zu lauten
Bei der Berechnung der Pauschalabfindung ist
der Bezug von teilfertiggestellten Ein- und
Zweifamilienhäusern der Fertigstellung gleichzuhalten."