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692_1995 AT

692. Verordnung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 692. Verordnung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1992, BGBl. Nr. 471, idF BGBl. Nr. 18/1995 wird verordnet

§ 1. Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben.

§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates wird als Wahltag der 17. Dezember 1995 festgesetzt.

§ 3. Als Stichtag wird der 20. Oktober 1995 bestimmt.

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