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692_1990 AT

692. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrsminister des Königreiches Norwegen nach Rn. 2 010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72 in flexiblen Schüttgutbehältern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 692. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrsminister des Königreiches Norwegen nach Rn. 2 010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72 in flexiblen Schüttgutbehältern

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das

Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird

kundgemacht

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister

für Verkehr der Republik Österreich und dem

Verkehrsminister des Königreiches Norwegen nach

Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von

Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1,

Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern Kundgemacht in BGBl. Nr. 464/1981

wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für

öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 10. Juli

1990, Zl. 151.048/1-I/5-90, seitens der Republik

Österreich widerrufen.

Die für das ADR zuständige Behörde Norwegens

hat am 17. September 1990 dem Widerruf zugestimmt;

die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem

Datum außer Kraft getreten.

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