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691_1990 AT

691. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 691. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates

hat Griechenland seinen Vorbehalt hinsichtlich

Art. 12 Abs. 2 Kundgemacht in BGBl. Nr. 378/1985 des Europäischen Übereinkommens

über die Adoption von Kindern (BGBl.

Nr. 314/1980) ab 1. Oktober 1990 für weitere fünf

Jahre verlängert.

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