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690_1986 AT

690. Verordnung: Errichtung einer Notarstelle in Seekirchen am Wallersee

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 690. Verordnung: Errichtung einer Notarstelle in Seekirchen am Wallersee

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird

mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1987 eine weitere Notarstelle

mit dem Amtssitz in Seekirchen am Wallersee

errichtet.

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