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68_1988 AT

68. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Marktgemeinde Wartberg ob der Aist

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 68. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Marktgemeinde Wartberg ob der Aist

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenteil der B 124 Königswiesener Straße

von km 1,72 (alt) bis km 3,50 (alt) wird, soweit er

durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten

und verkehrsübergebenen Teil des — mit Verordnung

vom 9. November 1976, BGBl. Nr. 642,

bestimmten — Abschnittes „Obervisnitz-

Pfahnlmühle" für den Durchzugsverkehr entbehrlich

wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

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