68_1988
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68. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Marktgemeinde Wartberg ob der Aist
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 68. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Marktgemeinde Wartberg ob der Aist
1988_68_0 68. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Marktgemeinde Wartberg ob der Aist
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Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet
Der Straßenteil der B 124 Königswiesener Straße
von km 1,72 (alt) bis km 3,50 (alt) wird, soweit er
durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten
und verkehrsübergebenen Teil des — mit Verordnung
vom 9. November 1976, BGBl. Nr. 642,
bestimmten — Abschnittes „Obervisnitz-
Pfahnlmühle" für den Durchzugsverkehr entbehrlich
wurde, als Bundesstraße aufgelassen.