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68_1986 AT

68. Kundmachung: Aufhebung des Erlasses über die Unterstützungsbeiträge der Rechtspraktikanten durch den Verfassungsgerichtshof

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 68. Kundmachung: Aufhebung des Erlasses über die Unterstützungsbeiträge der Rechtspraktikanten durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß §§ 60

Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 5. Oktober 1985, V 13/85, dem Bundesminister

für Justiz zugestellt am 17. Dezember 1985,

den Erlaß des Bundesministers für Justiz vom

25. August 1960, JMZ 4260/60, in der Fassung der

Erlässe vom 14. Juli 1970, JMZ 3197-20/70, und

vom 30. April 1979, JMZ 599.00/6-III 1/79, über

die Unterstützungsbeiträge der Rechtspraktikanten

als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September

1986 in Kraft.

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