68_1986
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68. Kundmachung: Aufhebung des Erlasses über die Unterstützungsbeiträge der Rechtspraktikanten durch den Verfassungsgerichtshof
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 68. Kundmachung: Aufhebung des Erlasses über die Unterstützungsbeiträge der Rechtspraktikanten durch den Verfassungsgerichtshof
1986_68_0 68. Kundmachung: Aufhebung des Erlasses über die Unterstützungsbeiträge der Rechtspraktikanten durch den Verfassungsgerichtshof
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Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß §§ 60
Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes
1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht
(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis
vom 5. Oktober 1985, V 13/85, dem Bundesminister
für Justiz zugestellt am 17. Dezember 1985,
den Erlaß des Bundesministers für Justiz vom
25. August 1960, JMZ 4260/60, in der Fassung der
Erlässe vom 14. Juli 1970, JMZ 3197-20/70, und
vom 30. April 1979, JMZ 599.00/6-III 1/79, über
die Unterstützungsbeiträge der Rechtspraktikanten
als gesetzwidrig aufgehoben.
(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September
1986 in Kraft.