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68_1975 AT

68. Kundmachung: Beitritt Libanons zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 68. Kundmachung: Beitritt Libanons zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen

Botschaft in Wien ist Libanon dem Übereinkommen

betreffend das Verfahren in bürgerlichen

Rechtssachen (BGBl. Nr. 91/1957, letzte

Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 420/1973) mit Wirksamkeit vom

7. Jänner 1975 beigetreten.

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