68_1975
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68. Kundmachung: Beitritt Libanons zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 68. Kundmachung: Beitritt Libanons zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
1975_68_0 68. Kundmachung: Beitritt Libanons zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
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Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen
Botschaft in Wien ist Libanon dem Übereinkommen
betreffend das Verfahren in bürgerlichen
Rechtssachen (BGBl. Nr. 91/1957, letzte
Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 420/1973) mit Wirksamkeit vom
7. Jänner 1975 beigetreten.