68_1973
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68. Beschluß Nr. 18/1972 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 68. Beschluß Nr. 18/1972 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation
1973_68_0 68. Beschluß Nr. 18/1972 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation
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(Übersetzung)
ABÄNDERUNG DER BEILAGE I ZU ANHANG
B DES ÜBEREINKOMMENS HINSICHTLICH
DER POSITION ex 39.02
DER RAT hat,
im Hinblick auf die weiterhin bestehenden
Schwierigkeiten, monomeres Vinylacetat aus
dem EFTA-Raum zu beziehen,
gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
1. Der Beschluß des Rates Nr. 8/1970 Verlautbart unter BGBl. Nr. 198/1970, der
einen neuen ursprungsbegründenden Verarbeitungsvorgang
für Polyvinylacetat (ex 39.02)
vorgesehen hat, bleibt bis 31. März 1973 in
Kraft.
2. Der Generalsekretär wird den Text dieses
Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.