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68_1973 AT

68. Beschluß Nr. 18/1972 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 68. Beschluß Nr. 18/1972 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

(Übersetzung)

ABÄNDERUNG DER BEILAGE I ZU ANHANG

B DES ÜBEREINKOMMENS HINSICHTLICH

DER POSITION ex 39.02

DER RAT hat,

im Hinblick auf die weiterhin bestehenden

Schwierigkeiten, monomeres Vinylacetat aus

dem EFTA-Raum zu beziehen,

gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Der Beschluß des Rates Nr. 8/1970 Verlautbart unter BGBl. Nr. 198/1970, der

einen neuen ursprungsbegründenden Verarbeitungsvorgang

für Polyvinylacetat (ex 39.02)

vorgesehen hat, bleibt bis 31. März 1973 in

Kraft.

2. Der Generalsekretär wird den Text dieses

Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

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