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68_1971 AT

68. Verordnung: Neubestimmung der Bergbauernbetriebe im Lande Salzburg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 68. Verordnung: Neubestimmung der Bergbauernbetriebe im Lande Salzburg

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Landwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 155/1960, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 412/1970 wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates

verordnet

§ 1. Im Lande Salzburg sind Bergbauernbetriebe die in der Anlage bezeichneten Betriebe.

§ 2. Die Verordnung BGBl. Nr. 165/1963, mit der die Bergbauernbetriebe im Lande Salzburg

bestimmt werden, wird aufgehoben.

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