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68_1964 AT

68. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen).

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 68. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen).

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen haben seit der Kundmachung

BGBl. Nr. 124/1962 folgende Staaten ihre Ratifikationsurkunden

zum Zollabkommen über den

internationalen Warentransport mit Carnets TIR

(TIR-Abkommen), BGBl. Nr. 92/1960, hinterlegt

Staat: Datum des Inkrafttretens

Belgien 12. Juni 1962

Luxemburg 1. Oktober 1962

Italien 11. April 1963

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