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68_1960 AT

68. Kundmachung: Weitere Ratifikationen und Beitritte zur Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 68. Kundmachung: Weitere Ratifikationen und Beitritte zur Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.

Nach Mitteilungen des Generalsekretariates der

Vereinten Nationen hat Kolumbien die Konvention

über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes,

BGBl. Nr. 91/1958, ratifiziert und ist

Finnland dieser Konvention beigetreten.

Der Beitritt Finnlands enthält den Vorbehalt

der Anwendung der Bestimmungen des Artikels

47 Abi. 2 des finnischen Verfassungsgesetzes

von 1919, betreffend Anklagen gegen den

Präsidenten der Republik.

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