68_1960
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68. Kundmachung: Weitere Ratifikationen und Beitritte zur Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 68. Kundmachung: Weitere Ratifikationen und Beitritte zur Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.
1960_68_0 68. Kundmachung: Weitere Ratifikationen und Beitritte zur Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.
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Nach Mitteilungen des Generalsekretariates der
Vereinten Nationen hat Kolumbien die Konvention
über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes,
BGBl. Nr. 91/1958, ratifiziert und ist
Finnland dieser Konvention beigetreten.
Der Beitritt Finnlands enthält den Vorbehalt
der Anwendung der Bestimmungen des Artikels
47 Abi. 2 des finnischen Verfassungsgesetzes
von 1919, betreffend Anklagen gegen den
Präsidenten der Republik.