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68_1957 AT

68. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Bundesgesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 68. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Bundesgesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten.

Artikel I.

Auf Grund des § 1 des Wiederverlautbarungsgesetzes,

BGBl. Nr. 114/1947, wird in der Anlage

das Bundesgesetz vom 16. Jänner 1951, BGBl.

Nr. 42, über die Wahl des Bundespräsidenten in

der durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 26/1957

abgeänderten Fassung neu verlautbart.

Artikel II.

Die Bestimmungen des Artikels II des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 26/1957 wurden nicht berücksichtigt.

Artikel III.

(1) Das Bundesgesetz über die Wahl des Bundespräsidenten,

BGBl. Nr. 42/1951, ist in seiner

ursprünglichen Fassung am 20. Feber 1951 in

Kraft getreten.

(2) Die durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 26/

1957 bewirkten Änderungen und Ergänzungen

sind am 1. Feber 1957 in Kraft getreten.

Artikel IV.

Das neuverlautbarte Gesetz ist als „Bundespräsidentenwahlgesetz

1957" zu bezeichnen.

Artikel V.

Als Tag der Herausgabe der Wiederverlautbarung

wird der Tag der Kundmachung im Bundesgesetzblatt

festgestellt.

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