689_1996
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689. Verordnung: Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 689. Verordnung: Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen
1996_689_0 689. Verordnung: Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen
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Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,
wird verordnet
Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom
14. Juni 1996 zur Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer
Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, zuletzt geändert durch BGBl.
Nr. 603/1995) hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1,
Kohlmarkt 8–10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt wird.