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689_1993 AT

689. Verordnung: Straßenverlauf der Bundesstraßen in Graz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 689. Verordnung: Straßenverlauf der Bundesstraßen in Graz

Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 420/1992 wird verordnet

Die nähere Beschreibung der in den Verzeichnissen zum Bundesstraßengesetz 1971 enthaltenen Straßenzüge in Graz — soweit sie bereits unter Verkehr stehen — wird wie folgt festgelegt

Bundesstraßen A

Die in eckiger Klammer stehenden Zahlen bezeichnen die noch nicht gebauten Straßenteile, wobei jeweils die Nummer der Bundesstraße nach dem Bundesstraßengesetz 1971 mit einer Ordnungszahl für diesen Straßenzug angegeben ist.

Im einzelnen ist der Verlauf der Bundesstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie beim Magistrat der Stadt Graz aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 :15000 zu ersehen.

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