689. Verordnung: Neufassung der Bemerkungen auf Ursprungszeugnissen nach Formblatt A und auf Ursprungserklärungen nach Formblatt APR
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Präferenzzollgesetzes, BGBl. Nr. 487/1981, wird verordnet
§ 1. Der mit der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 19. August 1982, BGBl. Nr. 444,
festgelegte Wortlaut der Bemerkungen I (erster Teil) und III (b) (3) auf der Rückseite der Ursprungszeugnisse
nach Formblatt A sowie die Überschrift dieser Bemerkungen kann auch dem dieser Verordnung
angeschlossenen Wortlaut in englischer oder französischer Sprache entsprechen.
§ 2. Der mit der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 7. März 1983, BGBl. Nr. 208,
festgestellte Wortlaut der am Vordruck APR angebrachten Bemerkungen I (erster Teil) und 3 (b) sowie
die Überschrift dieser Bemerkungen kann auch dem dieser Verordnung angeschlossenen Wortlaut in englischer
oder französischer Sprache entsprechen.
§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1988 in Kraft.