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689_1987 AT

689. Verordnung: Neufassung der Bemerkungen auf Ursprungszeugnissen nach Formblatt A und auf Ursprungserklärungen nach Formblatt APR

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 689. Verordnung: Neufassung der Bemerkungen auf Ursprungszeugnissen nach Formblatt A und auf Ursprungserklärungen nach Formblatt APR

Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Präferenzzollgesetzes, BGBl. Nr. 487/1981, wird verordnet

§ 1. Der mit der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 19. August 1982, BGBl. Nr. 444,

festgelegte Wortlaut der Bemerkungen I (erster Teil) und III (b) (3) auf der Rückseite der Ursprungszeugnisse

nach Formblatt A sowie die Überschrift dieser Bemerkungen kann auch dem dieser Verordnung

angeschlossenen Wortlaut in englischer oder französischer Sprache entsprechen.

§ 2. Der mit der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 7. März 1983, BGBl. Nr. 208,

festgestellte Wortlaut der am Vordruck APR angebrachten Bemerkungen I (erster Teil) und 3 (b) sowie

die Überschrift dieser Bemerkungen kann auch dem dieser Verordnung angeschlossenen Wortlaut in englischer

oder französischer Sprache entsprechen.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1988 in Kraft.

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