Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
688_1986 AT

688. Verordnung: Festsetzung des Umrechnungskurses für die Zeit ab 1. Jänner 1987 hinsichtlich der in den Zollausschlußgebieten erzielten Einkünfte

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 688. Verordnung: Festsetzung des Umrechnungskurses für die Zeit ab 1. Jänner 1987 hinsichtlich der in den Zollausschlußgebieten erzielten Einkünfte

Gemäß § 33 Abs. 9 des Einkommensteuergesetzes

1972, BGBl. Nr. 440, in der Fassung des Bundesgesetzes

vom 18. Dezember 1979, BGBl.

Nr. 550, wird der Kurs für die Umrechnung von

Einkünften, die Steuerpflichtige mit Wohnsitz oder

gewöhnlichem Aufenthalt in Zollausschlußgebieten

dort in Deutscher Mark erzielen, für die Zeit ab

1. Jänner 1987 mit 6,30 S je 1,00 DM festgesetzt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →