Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
687_1990 AT

687. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Gebührentarif nach dem Futtermittelgesetz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 687. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Gebührentarif nach dem Futtermittelgesetz

Auf Grund des § 14 in Verbindung mit den §§ 5 Abs. 2 und 12 Abs. 3 des Futtermittelgesetzes, BGBl.

Nr. 97/1952, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 518/1987, wird im Einvernehmen mit

dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, BGBl. Nr. 217/1986, geändert

durch Verordnung BGBl. Nr. 315/1988, über den Gebührentarif nach dem Futtermittelgesetz, wird wie

folgt geändert

1. § 1 Abs. 2 lautet

„(2) Ein Punkt der in den Anlagen A und B und in § 2 angeführten Gebühren entspricht einem Betrag

von 11 S."

2. Die Anlage B lautet

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →