686_1990
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686. Verordnung : Änderung der Verordnung über die Untersuchungsgebühren nach dem Düngemittelgesetz
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 686. Verordnung : Änderung der Verordnung über die Untersuchungsgebühren nach dem Düngemittelgesetz
1990_686_0 686. Verordnung : Änderung der Verordnung über die Untersuchungsgebühren nach dem Düngemittelgesetz
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Auf Grund des § 28 des Düngemittelgesetzes, BGBl. Nr. 488/1985, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 360/1989 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, BGBl. Nr. 66/1986, geändert
durch Verordnung BGBl. Nr. 314/1988 über die Untersuchungsgebühren nach dem Düngemittelgesetz
wird wie folgt geändert
1. § 1 Abs. 2 lautet
„(2) Ein Punkt der im Abs. 1 genannten Gebühren entspricht einem Betrag von 11 S."
2. Die Anlage lautet