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686_1990 AT

686. Verordnung : Änderung der Verordnung über die Untersuchungsgebühren nach dem Düngemittelgesetz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 686. Verordnung : Änderung der Verordnung über die Untersuchungsgebühren nach dem Düngemittelgesetz

Auf Grund des § 28 des Düngemittelgesetzes, BGBl. Nr. 488/1985, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 360/1989 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, BGBl. Nr. 66/1986, geändert

durch Verordnung BGBl. Nr. 314/1988 über die Untersuchungsgebühren nach dem Düngemittelgesetz

wird wie folgt geändert

1. § 1 Abs. 2 lautet

„(2) Ein Punkt der im Abs. 1 genannten Gebühren entspricht einem Betrag von 11 S."

2. Die Anlage lautet

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