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686_1977 AT

686. Verordnung: Änderung der Fremdenverkehrsstatistik-Verordnung 1973

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 686. Verordnung: Änderung der Fremdenverkehrsstatistik-Verordnung 1973

Auf Grund des § 2 Abs. 2 und des § 7 Abs. 7

des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. Nr. 91,

wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen verordnet

Artikel I

Die Fremdenverkehrsstatistik-Verordnung

1973, BGBl. Nr. 73, in der Fassung der Novelle

BGBl. Nr. 30/1975 wird wie folgt geändert

§ 16 hat zu lauten

„§ 16. Den Gemeinden ist vom Bund auf

Antrag eine Abfindung für die ihnen bei der

Mitwirkung an den Erhebungen über Fremde

sowie über Fremdenunterkünfte entstehenden

Kosten als Pauschalbetrag zu gewähren. Die Höhe

der Abfindung beträgt

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1978 in

Kraft.

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