686_1977
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686. Verordnung: Änderung der Fremdenverkehrsstatistik-Verordnung 1973
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 686. Verordnung: Änderung der Fremdenverkehrsstatistik-Verordnung 1973
1977_686_0 686. Verordnung: Änderung der Fremdenverkehrsstatistik-Verordnung 1973
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 und des § 7 Abs. 7
des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. Nr. 91,
wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Finanzen verordnet
Artikel I
Die Fremdenverkehrsstatistik-Verordnung
1973, BGBl. Nr. 73, in der Fassung der Novelle
BGBl. Nr. 30/1975 wird wie folgt geändert
§ 16 hat zu lauten
„§ 16. Den Gemeinden ist vom Bund auf
Antrag eine Abfindung für die ihnen bei der
Mitwirkung an den Erhebungen über Fremde
sowie über Fremdenunterkünfte entstehenden
Kosten als Pauschalbetrag zu gewähren. Die Höhe
der Abfindung beträgt
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1978 in
Kraft.