686. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 22 Grestener Straße im Bereich der Gemeinde Ybbsitz
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 22 Grestener Straße
wird im Bereich der Gemeinde Ybbsitz wie folgt
bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei Plan-km 23,350, verläßt die bestehende
Straße bei Plan-km 23,450 in nördlicher
Richtung und erreicht diese wieder bei Plan-
km 23,950. In ihrem weiteren Verlauf folgt die
neue Trasse der bestehenden Straße nahezu und
endet bei Plan-km 24,280.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Niederösterreichischen
Landesregierung und bei der Gemeinde Ybbsitz
aufliegenden Planunterlagen (Maßstab 1 :2880)
zu ersehen.
§ 15 BStG 1971 findet auf vorangeführten
Straßenteil Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes
sind den aufliegenden
Planunterlagen zu entnehmen.