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685_1995 AT

685. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Donaustadt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 685. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Donaustadt

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1996 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Donaustadt errichtet.

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