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684_1995 AT

684. Verordnung: Höhe der Bedarfszuweisungen an die Gemeinden gemäß § 8 Abs. la des Finanzausgleichsgesetzes 1993 im Jahr 1995

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 684. Verordnung: Höhe der Bedarfszuweisungen an die Gemeinden gemäß § 8 Abs. la des Finanzausgleichsgesetzes 1993 im Jahr 1995

Auf Grund des § 8 Abs. la des Finanzausgleichsgesetzes 1993, BGBl. Nr. 30, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 297/1995 wird verordnet

Die Höhe der Bedarfszuweisungen für die Gemeinden gemäß § 8 Abs. la des Finanzausgleichsgesetzes 1993 beträgt im Jahr 1995 in

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