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684_1987 AT

684. Verordnung: Änderung einer Verordnung über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 684. Verordnung: Änderung einer Verordnung über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr

Auf Grund des § 13 des Außenhandelsgesetzes

1984, BGBl. Nr. 184, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche

Angelegenheiten vom 20. März 1987,

BGBl. Nr. 117, über die Festlegung von Warenkontingenten

in der Einfuhr wird wie folgt geändert

1. § 1 Abs. 1 lautet

„(1) Für die Einfuhr der in der Anlage 2 zu dieser

Verordnung genannten Waren mit Ursprungs- oder

Handelsland Taiwan werden für die Zeit vom

1. April 1987 bis 31. März 1988 nach Maßgabe der

Anlagen 1 und 2 Einfuhrkontingente festgelegt. Im

Rahmen dieser Kontingente werden Einfuhrbewilligungen

nach Maßgabe nachstehender Bestimmungen

erteilt."

2. § 1 Abs. 2 lit. c lautet

„c) für nichtbestickte Gewebe und Gewebereste

aus den Nummern 5208 bis 5212, 5407 und 5512

bis 5516 des Zolltarifes, die zur Herstellung von

Stickereien unter Inanspruchnahme einer Zollbegünstigung,

wie die in der Zollbegünstigungsliste

zu § 4 des Zolltarifgesetzes 1988, BGBl. Nr. 155/

1987, umschrieben wird, eingeführt werden oder

die aus einem Stickereiveredlungsverkehr als Restmengen

zum freien Verkehr abgefertigt werden;

sowie"

3. Die Anlage zur Verordnung wird durch die

beiden folgenden Anlagen ersetzt

Anlage 2

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1988 in Kraft.

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