683. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 121 Weyrer Straße im Bereich der Stadt Waidhofen an der Ybbs und der Gemeinde Gaflenz
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 121 Weyrer Straße
wird im Bereich der Stadt Waidhofen an der
Ybbs und der Gemeinde Gaflenz wie folgt bestimmt
Die neue Straßentrasse beginnt rund 250 m
nach der Querung der Bahnlinie Amstetten—
Kastenreith bei Plan-km 27,68 und führt von
dort auf der bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen
Trasse bis zur Landesgrenze Niederösterreich/
Oberösterreich bei Plan-km 31,879.
Ab Landesgrenze verläuft die neu herzustellende
Trasse unmittelbar südlich der Bahnlinie
und endet bei Plan-km 33,399.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Niederösterreichischen
und Oberösterreichischen Landesregierung, beim
Magistrat der Stadt Waidhofen an der Ybbs und
der Gemeinde Gaflenz aufliegenden Planunterlagen
(Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
Abschnitt von Plan-km 31,879 bis Plan-km 33,399
Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes
sind den aufliegenden Planunterlagen zu
entnehmen.