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682_1987 AT

682. Verordnung: Änderung einer Verordnung über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 682. Verordnung: Änderung einer Verordnung über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr

Auf Grund des § 13 des Außenhandelsgesetzes

1984, BGBl. Nr. 184, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 20. März 1987,

BGBl. Nr. 116, über die Festlegung von Warenkontingenten

in der Einfuhr wird wie folgt geändert

1. § 1 Abs. 1 lautet

„(1) Für die Einfuhr der in der Anlage 2 zu dieser

Verordnung genannten Waren mit Ursprungs- oder

Handelsland Japan werden in der Zeit vom

1. April 1987 bis 31. März 1988 nach Maßgabe der

Anlagen 1 und 2 wertmäßige Einfuhrkontingente

festgelegt. Im Rahmen dieser Kontingente werden

Einfuhrbewilligungen nach Maßgabe nachstehender

Bestimmungen erteilt."

2. § 1 Abs. 2 lit. c lautet

„c) für in der Anlage 2 umschriebene Waren aus

der Tarifnummer 8482 im Wert bis zu 10000 S je

Sendung, wenn nachgewiesen wird, daß sie als

Ersatzteile zur unmittelbaren Inbetriebnahme von

Maschinen oder Fahrzeugen Verwendung finden

sollen."

3. Die Anlage zur Verordnung wird durch die

beiden folgenden Anlagen ersetzt

Anlage 2

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1988 in

Kraft.

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