681. Verordnung: Kundmachung weiterer Änderungen der vorläufigen Giftliste
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 58 Abs. 1 des Chemikaliengesetzes, BGBl. Nr. 326/1987, werden folgende Änderungen der vorläufigen Giftliste kundgemacht
I. Die Liste der im Anhang zur Vorläufigen Giftliste-Verordnung, BGBl. Nr. 209/1989, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 464/1989, BGBl. Nr. 88/1990, BGBl. Nr. 66/1991, BGBl. Nr. 384/1991, BGBl. Nr. 539/1991, BGBl. Nr. 65/1992 und BGBl. Nr. 387/1992 aufgezählten sehr giftigen, giftigen und mindergiftigen Stoffe wird wie folgt berichtigt
1. 2-Butanon-peroxid
In Spalte 5 wird statt des R-Satzes 22 der kombinierte R-Satz 20/22 eingetragen. Weiters wird in Spalte 6 der S-Satz 3/7/9 eingefügt.
2. N,N-Dimethylcyclohexanamin
In Spalte 4 wird statt des Kennbuchstabens Xn der Kennbuchstabe T und in Spalte 5 statt des R-Satzes 22 die R-Sätze 20/22-24 eingetragen. Weiters wird in Spalte 6 der S-Satz 36 eingefügt.
3. Reaktionsgemisch, bestehend aus 5-ChIor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazoI-3-on (3:1)
In Spalte 4 wird statt des Kennbuchstabens T+ der Kennbuchstabe Xn, in Spalte 5 statt der R-Sätze 24/25-26 der kombinierte R-Satz 20/21/22 und in Spalte 6 statt der S-Sätze 36-44 der S-Satz 37 eingetragen.
4. 3-Trifluormethylphenylisocyanat
In Spalte 4 wird statt des Kennbuchstabens Xn der Kennbuchstabe T+ und in Spalte 5 statt des kombinierten R-Satzes 20/22 die R-Sätze 22-26-42 eingetragen. Weiters wird in Spalte 6 der S-Satz 45 eingefügt.
II. Weitere Stoffbezeichnungen werden wie folgt eingefügt
III. Nachfolgende Stoffbezeichnungen - samt allen dazugehörigen Eintragungen in den Spalten 1 bis 8 -werden ersatzlos gestrichen
1. 4-Hydroxy-3-methoxybenzaldehyd
2. Molybdänsäure, Diammonium-Salz
3. Vanillin