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67_1996 AT

67. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls Nr. 6 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 67. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls Nr. 6 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden

zum Protokoll Nr. 6 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

über die Abschaffung der Todesstrafe (BGBl. Nr. 138/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs

BGBl. Nr. 529/1994) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Ratifikationsurkunde

Irland 24. Juni 1994

Rumänien 20. Juni 1994

Slowenien 28. Juni 1994

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